Am 20.05.2018 tritt eine Erneuerung der EU Richtlinie 2014/45/EU in Kraft, die besagt, dass ein nicht funktionsfähiges Reifendruckkontrollsystem (RDKS) bei der Hauptuntersuchung (HU) als erheblicher Mangel eingestuft wird. Dies bedeutet, dass keine HU-Prüfplakette ausgestellt wird, bevor dieser Mangel behoben ist. Bisher galt ein solch fehlerhaftes RDKS als geringer Mangel und verhinderte nicht das Ausstellen einer HU-Prüfplakette.
RDKS warnen Autofahrende vor einem erfolgten Druckabfall, sodass der Reifenfülldruck bei der nächsten Gelegenheit angepasst werden kann. Ein optimal eingestellter Reifendruck erhöht die Fahrstabilität und verkürzt den Bremsweg. Nichtsdestotrotz sollte auch bei Fahrzeugen mit RDKS regelmäßig manuell der Reifendruck kontrolliert werden.
Beim Reifenwechsel RDKS überprüfen
Insbesondere beim Reifenwechsel sollten Reifenexperten beachten, das RDKS erneut richtig einzustellen. Der richtige Umgang mit dem jeweiligen System ist in der Bedienungsanleitung beschrieben. Neben dem Austausch von defekten RDKS Sensoren ist der Fachhandel insbesondere auch bei der Nachrüstung eines neuen Radsatzes gefordert. An Fahrzeugen mit direkt messendem Reifendruckkontrollsystem muss ein mit dem Fahrzeug kompatibler RDKS Sensor verbaut werden, um die Hauptuntersuchung (HU) erfolgreich zu bestehen.
Über Reifenqualität – „Ich fahr‘ auf Nummer sicher!“
Im Mittelpunkt der Initiative Reifenqualität des DVR und seiner Partner stehen die Qualität der Reifen und die fachliche Beratung im Handel. Die Produktqualität hat Auswirkungen auf Bremsweg und Nasshaftung. Aber auch der Zustand der Reifen, dazu gehören Sicherheitsprofiltiefe und Reifendruck, ist sicherheitsrelevant. Weitere Informationen rund um das Thema gibt es unter: https://reifenqualitaet.de/
Quelle: reifenqualitaet.de
Veröffentlicht Bonn, 02. Mai 2018 (DVR)