Reifenreparatur

Plattfuß am Pkw: Reparatur statt Neureifen?

Nicht jeder Autofahrer mit Plattfuß am fahrbaren Untersatz weiß es: Pkw-Reifen können repariert werden. Allerdings nicht alle Schäden und keinesfalls in Heimarbeit! Reifenreparaturen sind immer ein Fall für den Reifenprofi, die Voraussetzungen für die Wiederherstellung sind straßenverkehrsrechtlich in der “Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen” geregelt. Dennoch kann die Reparatur eine kostengünstige Alternative zum Erwerb eines Neureifens sein. Darum empfiehlt Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV, Bonn): “Kaputte Reifen sollten Fahrzeughalter immer von einem Pneuspezialisten prüfen und sich von ihm auch über die Möglichkeiten einer Reparatur beraten lassen”.

Weit mehr als 90 Prozent der Reifenschäden sind durch das Eindringen eines spitzen Gegenstandes in die Lauffläche verursacht, wodurch langsam die Luft entweicht. Diese so genannten Ein-fahrschäden dürfen bei einem Pkw repariert werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der komplette Reifen zuvor von der Felge montiert, untersucht und insgesamt als reparaturwürdig beurteilt wurde. Denn es kann sein, dass zwar der Einfahrschaden selbst repariert werden könnte, aber der Reifen zum Beispiel durch vorheriges Fahren mit Minderluftdruck in seiner Gesamtheit schon irreparabel geschädigt ist.

Fällt die erste Prüfung positiv aus, wird anschließend die Schadensstelle an der Außen- und Innenseite des Reifens begutachtet. Dabei kontrolliert der Fachmann, wie stark die Stahlfäden des Reifen-Unterbaus – der Karkasse – beschädigt sind. Ist eine Reparatur möglich, wird im Anschluss an die Säuberung des Schadenskanals, durch den der Fremdkörper eingedrungen ist, die beschädigte Stelle mit Hilfe eines zulässigen Reparaturmittels (z.B. Kombination aus Lochkanalfüllung und Reparaturpflaster) repariert.

“Das Ganze kostet deutlich weniger als die Neubereifung”, sagt Verbandsexperte Drechsler und betont: “Wurde ein Reifen fachgerecht repariert, ist er genauso einsatzfähig wie vor der Beschädigung.” Doch nicht jeder, der mit Reifen handelt, kann sie auch reparieren. Deshalb sollten Autofahrer beschädigte Pneus ausschließlich durch spezialisierte Fachhandwerker begutachten und instand setzen lassen. Eine Liste hierfür qualifizierter Betriebe finden Interessenten im Internet unter www.reifen-kompetenz.de, Menüpfad Service > Reifen-Service > Reparatur.
Und noch einen Tipp hat der Verbandsexperte: “Hände weg von präventiven Reifendichtmitteln, die schon vor einem möglichen Einfahrschaden in den Reifen eingefüllt werden sollen!” Denn diese sind als Mittel zur Reifenreparatur nicht zulässig. Wenn überhaupt, dürfen sie nur als “temporärer Notbehelf” nach einem eingetretenen Schaden verwendet werden; die Reifen können dann allerdings gegebenenfalls nicht mehr fachgerecht repariert werden.
Quelle: BRV-Bonn

Bei den Reparaturen sind die gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen und einzuhalten. Nach § 36 StVZO Richtlinie für die Beurteilung von Luftreifen vom 29, August 1980 – StV 13/36.25,07-00 und deren Ergänzung vom 26, Februar 1993 StV 13,36,25,07-00124Va92.

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